Wann brauche ich einen Auffrischungskurs?
Entsprechend der Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK) vom 16. September 2016; veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt am 7. Oktober 2016 (Stand Januar 2019)
Regulatorische Mindestanforderungen:
Diese sind obligatorisch ab 1. April 2019 vollständig in Form von Zertifikaten nachzuweisen.
Entsprechend Empfehlungen und Handreichungen unter "Curriculare Fortbildung - Schulungserfordernisse bei klinischen Prüfungen" auf der Webseiten des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen.
1. Jede/jeder
maßgeblich an der Prüfgruppe beteiligte ärztliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter:
"Grundlagenkurs" (8 UE, AMG oder MPG).
Ausnahme: Nachgewiesene Erfahrungen als Prüfer/Stellvertreter im Sinne von § 4 Abs. 25 S. 1 sowie § 40 Abs. 1a S. 3 AMG oder als Prüfer im Sinne von § 3 Nr. 24 S. 1 MPG sind als
Äquivalent ausreichend (Zertifikat Grundlagenkurs dann verzichtbar).
2. Hauptprüfer,
Prüfer, Stellvertreter; Nomenklatur s.o.
"Grundlagenkurs" (8 UE, AMG oder MPG)+ "Aufbaukurs" (8 UE, AMG oder MPG).
Ausnahme: Personen, die einen zweitägigen Prüferkurs entsprechend Curriculum von 2013 nachweisen können, benötigen keinen Aufbaukurs.
3. Grundlagenkurs
AMG absolviert, nun klinische Prüfung nach MPG in Funktion "Prüfer":
komplementärer MPG-Ergänzungskurs (4 UE, kein spezifisches Curriculum).
4. Grundlagen-
und Aufbaukurs AMG absolviert, nun klinische Prüfung nach MPG in Funktion "Hauptprüfer":
komplementärer MPG-Ergänzungskurs (4 UE, kein spezifisches Curriculum).
5. Letzter
Kurs vor > 3 Jahren absolviert und in dieser Zeit keine aktive Teilnahme an klinischen Prüfungen:
"Auffrischungskurs" (4 UE; Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen).
6. Bei
wesentlichen Gesetzesänderungen: "Update-Kurs" zu gesetzlichen Änderungen (kein spezifisches
Curriculum; in der Regel wird dies der 4 UE "Auffrischungskurs" sein).
Alle 3 Kalenderjahre soll ein mindestens 4 UE umfassender Auffrischungskurs absolviert werden, der immer auch aktuelle Rechtsänderungen berücksichtigt, soweit nicht in diesem Zeitraum an der Durchführung klinischer Prüfungen aktiv teilgenommen wurde.
Falls wesentliche rechtliche Änderungen (z.B. relevante AMG, VO (EU) Nr. 536/2014) erfolgen, soll ein Update-Kurs von mindestens 2 UE absolviert werden, dessen inhaltlicher Schwerpunkt auf den geänderten Normen liegt.
UE = Unterrichtseinheit (1 UE = 45 min).
Der Auffrischungskurs vermittelt erforderliche Kenntnisse zu ethischen und rechtlichen Grundlagen sowie Fertigkeiten für die ordnungsgemäße Durchführung klinischer Prüfungen nach AMG bzw. VO (EU) 536/2014.
1. Grundlagen 0,5 UE
2. Planung und Vorbereitung 0,5 UE
3. Durchführung 1–2 UE
4. a) Update zu rechtlichen und ethischen Normen 1–2 UE
(falls relevante Änderungen erfolgt sind)
und/oder
b) Vertiefungsthema
5. Lernerfolgskontrolle
Das Training schließt mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle ab. Bei Bestehen wird Ihnen ein Zertifikat ausgestellt. Eine Teilnahmebescheinigung der Landesärztekammer wird beantragt.
Ärzte werden gebeten, ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) bzw. ein Barcodeetikett zum Training mitzubringen.
1.400,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.) pro Tag (4 bis 8 UE) - 0,5 bis 1 Tag (je nach berücksichtigung aktuelle Rechtsänderungen), pro Kurs, maximal 25 Personen.
Institut für Fortbildung klinische Studien | GRETHA SCHOTANUS
Helsaer Straße 4 | 34253 Lohfelden (Landkreis Kassel) | Mobil 0151-11563432